INNOVATION CALL VORARLBERG

Das Land Vorarlberg sucht beim Innovation Call die besten digitalen Innovationsprojekte.

NEWS

Innovation Call Vorarlberg 2024 – Einreichung jetzt geöffnet

Auch dieses Jahr wird wieder nach den besten digitalen Innovationsprojekten gesucht. Dabei winkt ein Zuschuss von bis zu […]
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Das sind die geförderten Projekte des 3. Vorarlberger Innovation Calls

Beim diesjährigen Innovation Call Vorarlberg überzeugten neun Projekte die Jury hinsichtlich Innovationsgrad, […]
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WAS WIRD GEFÖRDERT?

Umsetzungsprojekte – von der Entwicklung bis zum Prototyp oder bis zur Serienreife

Zielgruppe
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen in Gründung

Branchen
Für alle Branchen offen.

Einreichtermin
Die nächste Einreichung ist vom 03. April bis zum 13. Mai 2024 geöffnet.

Förderart
Zuschuss

Förderhöhe
max. 50%, max. € 25.000

Projektlaufzeit
max. 12 Monate

Wer wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

Der Innovation Call steht Vorarlberger Kleinstunternehmen, KMU sowie Unternehmen in Gründung aus allen Branchen offen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Voraussetzungen

  • Antragstellung vor Projektstart
  • Unternehmensstandort und Projektumsetzung in Vorarlberg
  • Das Projekt umfasst innovative Entwicklungstätigkeiten neuartiger digitaler Produkte oder Dienstleistungen
  • Die de-minimis-Obergrenze muss eingehalten werden
  • Kommerzialisierung des Projektes muss dargestellt werden können

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Förderbar sind Projekte zum Thema „Digitale Innovationen“. Konkret gemeint sind Umsetzungsprojekte – von der Entwicklung bis zum Prototyp bzw. bis zur Serienreife.

Art der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung

  • Höhe der Förderung: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten, max. € 25.000
  • Gesamtvolumen des Projekts: bis zu € 200.000
  • Förderhöhe orientiert sich am Innovationsgrad sowie den unternehmerischen Rahmenbedingungen und wird durch Juryentscheidung festgelegt
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung eines Projekts
Laufzeit des Projekts

  • 12 Monate ab Projektstart
  • Projektstart spätestens 3 Monate nach Projekteinreichung
Förderbare Kosten

  • Interne Personalkosten
  • Drittkosten
  • Sach- und Materialkosten
Auszahlung

  • Nach Hälfte der Projektlaufzeit bzw. Erreichung der Hälfte der Projektkosten ist ein inhaltlicher Zwischenbericht abzugeben.
  • Der Zuschuss wird am Ende der Laufzeit nach Vorlage einer Endabrechnung sowie eines Endberichtes ausbezahlt.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Reine Erstellung von Konzepten
  • Reine Investitionsprojekte
  • Routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte oder Dienstleistungen
  • Auftragsarbeiten
  • Investitionen über den Förderzeitraum hinaus

Wie laufen Antrag, Auswahl und Entscheidung ab?

  1. Beantragung der Förderungen über
    1. Einreichformular
    2. Videovorstellung (max. 2 Minuten) inklusive
      1. Vorstellung des Projektteams
      2. Vorstellung des Projektes
      3. Ihrer Motivation zur Beantragung der Förderung.
    3. Darstellung des Projekts als Pitch (Pitch Deck Vorlage)
    4. Lebensläufe der Teammitglieder
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Auswahl
    1. Stufe 1: Eine Expert*innen-Jury trifft eine Erstauswahl aus den Einreichungen nach dem „Best-of“-Prinzip“
    2. Stufe 2: Die besten Projekte kommen in die finale Entscheidungsrunde vor der Expert*innen-Jury. Bei einem Pitch-Event präsentieren Sie Ihr Projekt der Expert*innen-Jury!
  4. Wir informieren Sie in jedem Fall Anfang Juni über die Entscheidung der Expert*innen-Jury.

Was ist der Innovation Call Vorarlberg?

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NÄCHSTE TERMINE

Nächster Call: Der nächste Call öffnet am 03. April 2024.
Pitch vor der Jury: Der Pitch findet am 20. Juni 2024 statt.